Bekanntgabe des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV

Warum benötigt unser Pflegedienst einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit?

Da Zwischenfälle beim Umgang mit Medizinprodukten zu schwerwiegenden Folgen für die Patienten / Bewohner führen können, muss ein Pflegdienst einen entsprechenden Beauftragten benennen.
Dieser soll sicherstellen, dass schwerwiegende Zwischenfälle beim Anwenden von Medizinprodukten erfasst und bewertet werden und hierauf mit entsprechenden Maßnahmen angemessen reagiert werden kann.

Was sind die Aufgaben der Beauftragten?

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sind im Rahmen eines Beobachtungs- und Meldesystems für Medizinprodukte tätig. Sie sind:

  • Zentraler Ansprechpartner und Kontaktperson für Mitarbeiter, Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken mit Medizinprodukten
  • Koordinator interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinator der Durchführung korrektiver Maßnahmen z. B. bei Rückrufmaßnahmen

Wer sind die Sicherheitsbeauftragten, wie kann ich sie erreichen?

Johanna Folkers:   Telefon 0160 95701321   •   E-Mail qm@ - bonitas.de

Stefanie Niehuis:   Telefon 0151 55064768   •   E-Mail qm@ - bonitas.de